190?
[ Suzuki GN 125/250/400 Forum ] Geschrieben von Lars am 14. Juli 2000 10:01:57:
Als Antwort auf: RE: geschrieben von Bastian am 13. Juli 2000 23:58:38:
Hallo Bastian,
wer mit 190 über die Landstraße düst, hat für mich sowieso einen Vogel. Entschuldige bitte die harte Schreibweise, aber sonst fällt mir dazu nichts ein. Ich denke mal, daß es sich um eine Aprilia RS 125 Extrema handelt. Die hat ungedrosselt 33 PS. So ist es nur eine Frage der Zeit, bis Deine Freundin das Ding in die Büsche setzt. Nach 2000 km kann man wohl noch nicht von Fahrpraxis reden.
Die Versicherung wollte das Moped nicht sehen, weil Du am Unfall nicht direkt beteiligt warst. Wenn Du aber direkt am Unfallgeschehen (ob verschuldet oder unverschuldet) beteiligt bist, wird die Versicherung die Maschine sehen wollen. Ist das Moped entdrosselt, sagt die Versicherung: Das Motorrad entspricht nicht den Daten, zu denen wir die Maschine versichert haben. Die Maschine wurde verändert. Mit einem Motorrad im Originalzustand hätte der Unfall evtl. vermieden werden können. Dazu kommt noch eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein und Zulassung.
Selbst wenn das Moped gedrosselt 105 km/h schnell ist. Die Maschine ist im Originalzustand und somit ist alles im grünen Bereich, keiner kann was sagen.Ich weiß, die 80-km/h-Regelung ist bescheuert. Es ist auch mehr als unsinnig, wenn 16-jährige nach einer Ausbildung mit ihrer Maschine nur 80 km/h fahren dürfen. Autofahrer, die 30 oder 40 Jahre nicht auf einem Moped gesessen haben, dürfen indes mit 100 oder 120 km/h fahren.
Genauso wie ich die deutsche 125er Autoführerscheinregelung (vor 1.4.1980 gemacht = 125er bis max. 15 PS) bescheuert finde. Sind die Leute etwa nach dem 1.4.1980 schlagartig dümmer geworden?Damit müssen wir aber leben, da hilft auch die ganze Schreiberei nichts. Wenn Du den Autoführerschein hast, darfst Du das Moped entdrosseln lassen.
Grüße
Lars