Führerscheiregelung - Sinn und Unsinn zugleich
[ Suzuki GN 125/250/400 Forum ] Geschrieben von Sesh am 17. November 2000 22:24:49:
Als Antwort auf: Re: Grünschnäbel geschrieben von Michael am 13. November 2000 11:51:22:
Hi,
der Stufenführerschein hat seine Berechtigung, das ist eindeutig klar. Wenn ich mir vorstelle, daß ein Grünschnabel gerade seinen Mopedschein gemacht hat, auf eine Hayabusa steigt und bei der nächsten Kurve wohl einen gewaltigen Flurschaden anrichtet.
Allerdings ist die deutsche Führerscheinregelung auch inkonsistent: Warum dürfen 16 jährige Leute, die einen Fahrausbildung absolviert haben, nur mit 80 km/h fahren? So werden sie zu Gejagten auf der Landstraße, wenn ein dicker LKW hinten dranhängt. Das stelle ich mir nicht gerade angenehm vor. Aber Autofahrer indes dürfen ganz legal schneller fahren, wenn die Pappe vor dem 1.4.1980 ausgestellt wurde. Und das, obwohl sie noch nie eine einzige Fahrstunde auf der 125er hatten. Sind die Leute nach dem 1.4.1980 etwa schlagartig dümmer geworden?
Grüße, Sesh